Unser Angebot richtet sich an Menschen, die wegen einer geistigen und/oder seelischen Behinderung Hilfe bei der Bewältigung des Alltags oder bei einer persönlichen Krise benötigen.
Wir unterstützen, beraten und begleiten bei
- der Bewältigung von Krisensituationen, Drogen- und Alkoholproblematik
- der Erarbeitung und Erhaltung lebenspraktischer und sozialer Kompetenzen
- dem Umgang mit Ämtern und Behörden
- der Schaffung und Erhaltung einer Tagesstruktur
- der Gestaltung sozialer Beziehungen
- der Organisation von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
- Arztbesuchen und der Inanspruchnahme von medizinischen und therapeutischen Hilfen
- der Beschaffung einer Wohnung und / oder deren Erhaltung
Zu unseren Angeboten gehören darüber hinaus besondere Hilfsangebote für Suchtkranke, die Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten, sowie umfassende Unterstützung beim Auszug aus einer vollstationären Einrichtung bzw. dem Wegfall der familiären Versorgung.
Des Weiteren bieten wir für unsere Klientinnen und Klienten im Rahmen des Wohnkonzepts „Ambulant Betreutes Einzelwohnen in der Gemeinschaft“ eine Möglichkeit der Verselbständigung an. Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne die Konzeption zu.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Aktivierende Haushaltshilfe / Alltagsassistenz
Durch den Einsatz von aktivierenden Haushaltshilfen / Alltagsassistenten werden vorhandene Ressourcen in den hauswirtschaftlichen Fähigkeiten erhalten und gefördert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten an bzw. motivieren unsere Klientinnen und Klienten, ihre hauswirtschaftlichen Verpflichtungen (wieder) selbst wahrzunehmen, um ihre Eigenständigkeit in diesem Bereich zu vergrößern.
Stellvertretende Haushaltshilfe
Sind die Klientinnen oder Klienten aufgrund körperlicher oder auch psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage, bestimmte hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbst auszuführen, bieten wir die Möglichkeit der stellvertretenden Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich an.
Darüber hinaus bieten wir auch unterstützende Leistungen nach §45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 SGB XI an.