Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für die Unterstützung durch die Ambulanten Hilfen Stoffregen können von den zuständigen Sozialhilfeträgern (z. B. Stadt oder Landkreis Hildesheim) übernommen werden, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu muss jeweils ein Antrag bei dem zuständigen Träger gestellt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen.