Kosten und Kostenübernahme
Unsere Leistungen werden in der Regel von verschiedenen Kostenträgern finanziert.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX wird vom Sozialamt (Eingliederungshilfeträger) finanziert.
Voraussetzung: Feststellung einer wesentlichen Behinderung und Bedarf an Eingliederungshilfe.
Gesetzliche Grundlage: § 53 SGB XII
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung wird je nach Art der Behinderung finanziert durch:
- Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII)
- Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung)
Alltagsentlastende Dienste
Alltagsentlastende Dienste können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden.
Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (1-5)
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich und kann für unsere Leistungen eingesetzt werden.
Beratung
Wir beraten Sie gerne zu den Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.