Kosten und Kostenübernahme

Unsere Leistungen werden in der Regel von verschiedenen Kostenträgern finanziert.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX wird vom Sozialamt (Eingliederungshilfeträger) finanziert.

Voraussetzung: Feststellung einer wesentlichen Behinderung und Bedarf an Eingliederungshilfe.

Gesetzliche Grundlage: § 53 SGB XII

Schulbegleitung

Die Schulbegleitung wird je nach Art der Behinderung finanziert durch:

  • Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII)
  • Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung)

Alltagsentlastende Dienste

Alltagsentlastende Dienste können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden.

Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (1-5)

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich und kann für unsere Leistungen eingesetzt werden.

Beratung

Wir beraten Sie gerne zu den Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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